Jan Philipp Albrecht

SWIFT-Bankdatentransfer: EU-Regierungen verletzen Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit

30.11.2009: Zum Beschluss des EU-Innenministerrates über die Weitergabe von SWIFT-Bankdaten erklärt der GJ-Abgeordnete im Europaparlament, Jan Philipp Albrecht:

“Heute ist ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte und die Demokratie in Europa. Unter dem Druck der amerikanischen Sicherheitsbehörden haben die EU-Regierungen einem Abkommen zugestimmt, das Datenschutzstandards und grundlegende rechtsstaatliche Grundsätze unterläuft. Unter Ausschluss jeglicher parlamentarischer Mitbestimmung wurde nun mit Billigung der Bundesregierung ein Datenschutz-Dumping eingeleitet, das nur noch schwer aufzuhalten ist. Mehrfach hatten Datenschützer und das Europäische Parlament darauf hingewiesen, dass es internationale Mindeststandards beim Grundrechtsschutz geben muss, bevor es zu neuen Befugnissen für die Datenweitergabe im Sicherheitsbereich kommt. Mit der heutigen Entscheidung wurde den USA ein Blanko-Scheck ausgestellt, mit dem der EU-Grundrechtsschutz zur leeren Hülle wird.

Für die FDP ist diese Entscheidung der Offenbarungseid. Zu Gunsten guter Beziehungen zu den USA werden die seit Jahren unter Beschuss stehenden Bürgerrechte nun vollends ausverkauft. Es gab keinerlei Gründe für die Justizministerin und den Außenminister, von ihrer klaren Ablehnung gegenüber dem SWIFT-Abkommen abzusehen. Substanziell hat sich seit ihren deutlichen Aussagen gegen die Weitergabe der Bankdaten nichts geändert. Alle angeblichen Verbesserungen sind wachsweiche Klarstellungen, die den Kritikern von vornherein klar waren. Die zentralen Kritikpunkte des fehlenden Rechtsschutzes und der nicht erfolgten parlamentarischen Beteiligung bleiben. Eine klare Begrenzung der Befugnisse zur Datenauswertung in den USA sowie der Weitergabe von Analysedaten an Drittstaaten sieht das Abkommen weiterhin nicht vor.

Der Versuch, das Europaparlament jetzt mit Zugeständnissen für die Zukunft abzuspeisen, läuft fehl. Der heutige Beschluss ist ein Präzedenzfall, auf den sich der Vertragspartner USA trotz gegenteiliger Beteuerungen berufen wird. Ein Zurück zu klaren rechtsstaatlichen Grundregeln ist auf dieser Grundlage nicht mehr möglich. Ich werde daher eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof prüfen. Die Verabschiedung am Tag vor dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages zeigt, dass den Regierungen an einer stärkeren parlamentarischen Mitbestimmung im Sicherheitsbereich nichts gelegen ist. Die Parlamente müssen diese Situation zum Anlass nehmen, das Verhältnis des Staates zu seinen Bürgerinnen und Bürgern wieder zum Kernelement der demokratischen Debatte zu machen. Offensichtlich haben die Regierungen hier das richtige Maß verloren.”

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